Frage
Wie groß muss der Abstand beim Parken vor und hinter einem Andreaskreuz innerhalb geschlossener Ortschaften mindestens sein?
A 5 Meter
B 10 Meter
C 25 Meter
D 50 Meter
Antwort A 5 Meter
Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand beim Parken vor und hinter einem Andreaskreuz 5 Meter. Dieses Parkverbot dient dazu, die Sicht auf den Bahnübergang nicht zu behindern. Wenn das Zeichen durch das Fahrzeug verdeckt wird, ist das Halten sogar bis zu 10 Meter davor untersagt.
Abstand innerorts: 5 Meter vor und hinter dem Andreaskreuz.
Abstand außerorts: 50 Meter vor und hinter dem Zeichen.
..... und noch ein Impuls:
Das Paradies auf Erden ist dort, wo ich bin.
(Voltaire)
..... und noch ein Witz:
Fragt die Religionslehrerin: „Warum gießt der Priester bei der Gabenbereitung Wasser in den Wein?“ Meldet sich Natalie: „Weil er im Dienst ist!“